Ein Hund spielt mit seinem Ball.

Wie kann man eine Hundehaftpflicht kündigen?

Sie sind mit der Leistung Ihrer Versicherung nicht zufrieden oder haben einen Anbieter mit besseren Konditionen gefunden? Es gibt Situationen, in denen eine Kündigung der Hundehaftpflicht infrage kommt. Worauf es beim Kündigen der Hundehaftpflicht ankommt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Inhaltsverzeichnis

💡Das Wichtigste zur Kündigung der Hundehaftpflichtversicherung im Überblick

  • Versicherungsschutz: Kündigen Hundehalterinnen oder Hundehalter ihre Hundehaftpflichtversicherung, erlischt somit auch der Versicherungsschutz der Hundeversicherung. Sinn und Zweck der Hundehaftpflicht ist es, Hundehalterinnen und Hundehalter vor Schäden zu schützen, die ihr Hund gegenüber Dritten verursacht. 
  • Ordentliche Kündigung: Bei ordentlicher Kündigung handelt es sich um die reguläre Kündigung unter der Einhaltung der Kündigungsfrist, die bei der Hundehaftpflicht in der Regel 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit beträgt.
  • Außerordentliche Kündigung: Die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag vor Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen, wird auch außerordentliche Kündigung genannt. Liegt ein Sonderkündigungsrecht vor, können sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmerin bzw. Versicherungsnehmer den Vertrag zu einer fristlosen oder verkürzten Kündigungsfrist kündigen. 
  • Hundehaftpflichtversicherung von petolo: Unsere Hundehaftpflicht sichert Hundehalterinnen und Hundehalter finanziell vor den gängigsten Gefahren im Alltag mit ihrem Hund ab und bietet Ihnen einen umfassenden Schutz.

Hundehaftpflicht kündigen: Das sollte man bedenken

Ein Dalmatiner im Arm seines Besitzers.

Es gibt einige Situationen, bei denen Hundehalterinnen und Hundehalter das Kündigen der Hundeversicherung in Betracht ziehen. Zum einen könnte es sein, dass Sie nicht mehr mit den Leistungen und Angeboten Ihres Versicherers zufrieden sind. Zum anderen kann es auch der Fall sein, dass Ihr Versicherer die Versicherungsbeiträge erhöht hat und Sie infolgedessen eine Versicherung zu besseren Konditionen gefunden haben.  

In jedem Fall ist der Abschluss einer Hundehaftpflicht sinnvoll, um Hundehalterinnen und Hundehalter vor einer hohen finanziellen Belastung zu schützen. Die Versicherung kommt für Schäden auf, die ein Hund gegenüber einem Dritten verursacht. Dazu zählen unter anderem Sach- und Personenschäden sowie die resultierenden Vermögensschäden.

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Gut zu wissen: Hundehalterinnen und Hundehalter sollten sich zunächst über die Bestimmungen zur Hundehaftpflichtversicherung an Ihrem Wohnort informieren. In einigen Bundesländern müssen alle Hunde haftpflichtversichert werden, in anderen Bundesländern gilt die Pflicht zur Hundehaftpflicht nur für bestimmte Hunde. In Mecklenburg-Vorpommern herrscht als einziges Bundesland keine allgemeine Pflicht zur Hundehaftpflicht.

Hundehaftpflichtversicherung kündigen: Diese 2 Möglichkeiten gibt es

Prinzipiell ist die Hundehaftpflicht für Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer täglich kündbar. Je nach Vertragsbedingungen ist jedoch eine bestimmte Kündigungsfrist zu beachten, die in der Regel etwa 3 Monate beträgt. Entsprechend müssen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer auch bis zum Vertragsende die Beiträge für die Versicherung weiterhin zahlen. Die Kündigungsfrist eines Vertrages können Hundehalterinnen und Hundehalter in ihrer Versicherungspolice nachlesen.

Für das Kündigen der Hundeversicherung kommt grundsätzlich eine ordentliche Kündigung infrage. Die ordentliche Kündigung ist der reguläre Weg, um einen Vertrag aufzulösen. Dafür müssen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer vor Ende der Vertragslaufzeit eine schriftliche Kündigung unter Beachtung der Kündigungsfrist einreichen.

Für die Kündigung kann jedoch unter Umständen auch eine außerordentliche Kündigung in Betracht gezogen werden. Durch eine außerordentliche Kündigung verringert sich die Kündigungsfrist bzw. Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen den Vertrag fristlos kündigen. 

Ordentliche Kündigung der Tierhalterhaftpflicht

Wird das Versicherungsverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet, spricht man von einer ordentlichen Kündigung. Viele Versicherungsverträge haben eine Laufzeit von einem Jahr, das heißt, Hundehalterinnen und Hundehalter können erst zum Ende des Versicherungsjahres den Vertrag kündigen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Kündigung etwa 3 Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit beim Versicherer eingegangen ist. 

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Gut zu wissen: Möchten Sie Ihre Hundehaftpflicht kündigen, müssen Sie ein Kündigungsschreiben verfassen. Das bedeutet, dass Ihre Kündigung an die Versicherung in schriftlicher Form erfolgen muss.

Außerordentliche Kündigung der Tierhalterhaftpflicht

Bei der außerordentlichen Kündigung muss nicht das Ende der Vertragslaufzeit abgewartet werden, um den Vertrag aufzulösen. Ein solches Sonderkündigungsrecht steht Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern allerdings nur unter bestimmten Bedingungen zu. Gründe für ein Sonderkündigungsrecht der Tierhaftpflichtversicherung sind unter anderem: 

  1. Beitragserhöhungen durch den Versicherer

Erhöht Ihr Versicherer die Beiträge der Tierhalterhaftpflicht, ohne die Leistung entsprechend anzupassen, können Sie die Haftpflichtversicherung innerhalb eines Monats kündigen. Die Kündigung der Hundeversicherung muss dabei innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Beitragserhöhung erfolgen. 

  1. Tod des Tieres

Der Tod eines geliebten Hundes bedeutet für Sie den Verlust eines treuen Freundes. Eine Versicherung ist dann auf jeden Fall überflüssig. Daher ist es für Hundehalterinnen und Hundehalter möglich, die Tierhalterhaftpflichtversicherung noch vor dem Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen. Wenn Sie die Hundehaftpflicht aufgrund des Todes Ihres Hundes kündigen, haben Sie die Möglichkeit, die Versicherung fristlos zu kündigen und überschüssige Beitragszahlungen erstattet bekommen. 

  1. Abgabe des Tieres

Das Sonderkündigungsrecht greift auch, wenn ein haftpflichtversicherter Hund abgegeben wird. Möchte die neue Besitzerin oder der neue Besitzer den bestehenden Vertrag nicht übernehmen, kann er eine außerordentliche Kündigung der Hundeversicherung in die Wege leiten

  1. Kündigung nach einem Schaden

Ein Sonderkündigungsrecht ist nicht nur Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern vorbehalten, sondern auch dem Versicherer. Nach einer Schadensregulierung ist die Hundehaftpflicht von beiden Seiten kündbar. Die Kündigungsfrist der Hundehaftpflicht beträgt in solchen Fällen 4 Wochen. 

Kündigungsfristen der Hundehaftpflicht beachten

Für die ordentliche Kündigung einer Hundehaftpflicht ist in der Regel eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zu beachten. Das Kündigungsschreiben sollte dabei mindestens 3 Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres bei dem Versicherer eingegangen sein. Geht das Kündigungsschreiben nicht fristgemäß bei der Versicherung ein, verlängert sie die Vertragslaufzeit um ein weiteres Versicherungsjahr.

So kündigen Sie die Hundehaftpflicht richtig

EIn Husky liegt neben seiner Besitzerin auf der Couch.

Um die Hundehaftpflicht zu kündigen, muss das Kündigungsschreiben rechtzeitig vor Vertragsende unter Einhaltung der Kündigungsfrist bei der Versicherung eingegangen sein. Trifft das Kündigungsschreiben auch nur einen Tag verspätet ein, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Versicherungsjahr. 

Im Schreiben zur Kündigung der Hundehaftpflicht sollten folgende Informationen enthalten sein: 

  • Versicherungsnummer
  • Angaben zur Versicherungsnehmerin bzw. zum Versicherungsnehmer, wie Name und Anschrift 
  • Nächstmöglicher Zeitpunkt der Kündigung
  • Bei einer außerordentlichen Kündigung eine Begründung
  • Gegebenenfalls tierärztliche Belege über den Tod des Hundes

Das sollten Sie wissen, bevor Sie die Hundehaftpflicht kündigen

Eine Familie und ihr Hund im Park.

Die Hundehaftpflicht ist zwar täglich kündbar, wann die Kündigung wirksam wird, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab. Bei einer ordentlichen Kündigung ist die Kündigungsfrist zum Ende der Vertragslaufzeit zu beachten. Diese beläuft sich in der Regel auf 3 Monate. Bei der Hundehaftpflichtversicherung handelt es sich meist um Jahresverträge, somit muss die Kündigung mindestens 3 Monate vor Ende des Versicherungsjahres bei dem Versicherer eingehen. Bis zum Ende der Vertragslaufzeit sind weiterhin Versicherungsbeiträge zu zahlen, auch nach der Kündigung. In einigen Fällen ist es möglich, von einem sogenannten Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, das heißt, dass der Vertrag zu einer verkürzten Kündigungsfrist beendet oder gar fristlos gekündigt werden kann. 

Möchten Hundehalterin oder Hundehalter ihre Hundehaftpflichtversicherung wechseln, ist es ratsam, die alte Hundehaftpflicht erst zu kündigen, wenn ein neuer Versicherungsvertrag vorliegt. So kann für einen lückenlosen Versicherungsschutz gesorgt werden. Was bei der Hundehaftpflicht auch wichtig ist, ist bei einem Wechsel darauf zu achten, dass gewisse Leistungen im Versicherungspaket enthalten sind, um bestmöglich vor Risiken geschützt zu sein. Ein Wechsel zur Hundehaftpflichtversicherung von petolo schützt Sie und Ihren Hund finanziell vor den wichtigsten Gefahren im Alltag.

Die Tarifübersicht für Hundehaftpflichtversicherung von petolo.