petolo — eine Marke der getolo GmbH
Chausseestraße 123
10115 Berlin
Geschäftsführung: Daniel Gadea, Laura Wulff
Versicherungsvertreter mit Erlaubnis gemäß § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) der Bundesrepublik Deutschland.
Berufsrechtliche Regelungen
- § 34d Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59-68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und - beratung (VersVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Handelsregister
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Register-Nummer: HRB 166952 B
USt-ID: DE300140290
Kontakt
Email: info@petolo.de
Verantwortlich für den Inhalt (§ 55 Abs. 2 RStV)
getolo GmbH
Chausseestraße 123
10115 Berlin
Zuständige Behörde für Erlaubnis und Registrierung (§ 34d Absatz 1 GewO)
Industrie- und Handelskammer Berlin
Fasanenstraße 85
10623 Berlin
www.ihk-berlin.de
Registrierungsnummer und registerführende Stelle
Nummer im Vermittlerregister: D-PWX1-G39BI-09
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 585 0
(14 Cent/min aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/min aus Mobilfunknetzen)
www.vermittlerregister.info
Beratung und Vergütung
getolo bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision vom Produktanbieter. Diese Provision ist somit nicht separat von Ihnen an getolo zu bezahlen, sondern bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Weitere Vergütungen erhält getolo im Zusammenhang mit der Vermittlung nicht.
Kooperationen mit Versicherungen
Derzeit vermitteln wir ausschließlich Versicherungen der folgenden Gesellschaften:
DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
Platz der Einheit 2
60327 Frankfurt am Main
Sollten Sie eine Frage oder eine Beschwerde in Bezug auf Ihren Versicherungsvertrag haben, so können Sie sich jederzeit bei uns über die oben genannten Geschäfts- und Kontaktdaten melden.
Zudem können Sie sich an folgende Aufsichtsbehörden wenden:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bereich Versicherungen
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Dieses Beschwerdeverfahren beeinträchtigt in keiner Weise Ihre gesetzlichen Rechte, rechtlich gegen den Versicherer vorzugehen.
Wir sind nicht dazu verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
Beschwerdeverfahren bei Verstößen gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das seit 2023 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist Teil der bundesweiten Bemühungen, Unternehmen zur Übernahme von sozialer Verantwortung und zur Förderung nachhaltiger Geschäftspraktiken zu bewegen. Ziel ist, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in globalen Lieferketten zu reduzieren und verbindliche Standards für Unternehmen zu etablieren. petolo ist der Überzeugung, dass nachhaltiges Wirtschaften nur durch ethisches und integres Handeln möglich ist.
Wir sehen es als unsere unternehmerische Verantwortung an, Menschenrechte zu achten und Menschenrechtsverletzungen entlang unserer Lieferkette vorzubeugen. petolo bittet daher um die Meldung von Verstößen gegen Menschenrechte und Umweltschutz, auch jene, die durch etwaige Partner unserer Versicherungsgesellschaft verursacht werden.
petolo ist eine Marke der getolo GmbH, die zur Zurich Gruppe Deutschland gehört. Meldungen dieser Art können über die Website der Zurich Gruppe Deutschland unter folgendem Link getätigt werden: https://www.zurich.de/de-de/ueber-uns/unternehmen/werte-und-verantwortung/hinweisgebersystem
Verbraucherschutz der Europäischen Kommission
Verbraucher, die einen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an den Verbraucherschutz der Europäischen Kommission wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet. www.ec.europa.eu/consumers/odr/main
Beteiligung von Versicherungsunternehmen
Die Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland) hält unmittelbar 100 % des Grundkapitals an der getolo GmbH und verfügt unmittelbar über 100 % der Stimmrechte an dieser Gesellschaft. Die getolo GmbH hält keine Beteiligungen an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der URL https://www.petolo.de veröffentlichte Website der getolo GmbH.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 27. Juni 2025 durchgeführten Selbstbewertung mit dem Tool Stark von Stark Lab, Inc.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen, wegen der folgenden Unvereinbarkeiten:
Nicht barrierefreie Inhalte
i) Nichtvereinbarkeit mit der BITV 2.0
- Einige Navigationselemente sind per Tastatur nicht vollständig zugänglich und entsprechen nicht dem Erfolgskriterium 2.1.1 Tastatur (WCAG 2.1).
- Kontrastverhältnisse zwischen Text und Hintergrund sind bei bestimmten UI-Komponenten unzureichend, was gegen Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast (Minimum) verstößt.
- Fehlende Alternativtexte bei einzelnen Bildern und Icons verstoßen gegen Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte.
ii) Unverhältnismäßige Belastung (§ 12a Absatz 6 BGG)
- Bestimmte PDF-Dokumente, die von Dritten bereitgestellt wurden, sind derzeit nicht barrierefrei zugänglich. Eine barrierefreie Aufbereitung stellt derzeit eine unverhältnismäßige Belastung dar. Auf Anfrage stellen wir barrierefreie Alternativen bereit.
iii) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
- Archivierte Seiten, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, und seither nicht wesentlich verändert wurden, fallen nicht in den Anwendungsbereich gemäß § 2 Absätze 2 und 3 BITV 2.0.
Fakultativ barrierefreie Inhalte
- Untertitel für eingebettete Videos
- Transkripte zu Audiomaterialien
Geplante Maßnahmen zur Barrierefreiheit
- Überarbeitung der Tastaturnavigation bis Oktober 2025
- Verbesserung der Farbkontraste bis Dezember 2025
- Ergänzung der Alternativtexte für alle relevanten Bilder bis September 2025
Freiwillige Maßnahmen
- Responsive Design zur optimalen Nutzung auf mobilen Geräten
- Optimierte Fokuszustände bei Tastaturbedienung
Datum der Erstellung und Aktualisierung
Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2025 erstellt und zuletzt am 27. Juni 2025 aktualisiert.
Barrieren melden – Feedback
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Dann kontaktieren Sie bitte unser Team unter:
Email: info@getolo.com
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.