Zwei Dackel spielen ausgelassen im Park.

Besteht eine Pflicht zur Hundehaftpflicht?

Beim Toben kann es zu Missgeschicken kommen, die bei Dritten einen Schaden oder einen Unfall verursachen können. Um im Ernstfall finanziell abgesichert zu sein, ist eine Hundehaftpflichtversicherung sinnvoll. Doch ist die Hundehaftpflicht nicht sogar Pflicht? Wir klären auf.

Inhaltsverzeichnis

💡Das Wichtigste über die Pflicht zur Hundehaftpflicht auf einen Blick

  • Versicherung: Eine Hundehaftpflicht schützt Hundehalterinnen und Hundehalter vor Schäden, die ihr Hund gegenüber Dritten verursacht. Dazu zählen unter anderem Sachschäden und Personenschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden.  
  • Gesetzeslage: In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung zur Haftpflichtversicherung für Ihren Hund. Ob es Pflicht ist, den Hund zu versichern, entscheiden die einzelnen Bundesländer unabhängig voneinander.  
  • Listenhunde: Für Listenhunde und Hunde, die ein aggressives Verhalten adaptiert haben, besteht eine deutschlandweite Pflicht zur Hundehaftpflicht mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern.
  • Hundehaftpflichtversicherung von petolo: Unsere Hundehaftpflichtversicherung sichert Sie und Ihren Vierbeiner gegen die wichtigsten Risiken im Alltag ab und bietet Ihnen einen Rundum-Schutz. Hierzu zählen unter anderem Personenschäden, Sachschäden und Deckschäden.

Ist die Hundehaftpflicht in Deutschland Pflicht?

Ein Hund wird an der Leine durch einen Park geführt.

In Deutschland legen die Bundesländer individuell fest, ob eine Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflicht besteht. Eine einheitliche, deutschlandweite Regelung gibt es somit nicht. In einigen Bundesländern ist bspw. die Hunderasse ausschlaggebend für eine mögliche Verpflichtung. 

Da es in Deutschland keine einheitliche Pflicht zur Hundehaftpflicht gibt, kann es Hundehalterinnen und Hundehalter schnell passieren, dass sie versehentlich gegen die Versicherungspflicht Ihres Hundes verstoßen. Deshalb ist es wichtig, dass sie sich frühzeitig mit dem Thema befassen und sich über die gesetzlichen Vorgaben ihres Wohnortes informieren. Ist die Hundehaftpflicht tatsächlich Pflicht in einem Bundesland, dann sollte ein Hund innerhalb weniger Monate nach der Geburt haftpflichtversichert werden. 

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Wichtig: Hundehalterinnen und Hundehalter, die gegen die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflicht für Ihren Hund verstoßen, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € rechnen. 

In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht?

Ob eine Hundehaftpflicht Pflicht ist, wird von den einzelnen Bundesländern selbständig bestimmt. Das heißt: Die Versicherungspflicht für Ihren Hund richtet sich nach Ihrem Wohnort. Wie die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland aussieht, zeigt die Tabelle:

Allgemeine Pflicht
zur Haftpflicht für
Hunde
Versicherungspflicht
für bestimmte Hunde
Keine Pflicht
zur Haftpflicht für
Hunde
Berlin Baden-Württemberg Mecklenburg-Vorpommern
Hamburg Bayern
Niedersachsen Brandenburg
Sachsen-Anhalt Bremen
Schleswig-Holstein Hessen
Thüringen Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen

Bundesländer mit Pflicht zur Haftpflichtversicherung für den Hund

In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist es Pflicht, den Hund zu versichern. Zu welchen Konditionen die Hundehaftpflicht abgeschlossen werden muss, variiert allerdings auch hier von Bundesland zu Bundesland. Welche Regelungen in diesen Bundesländern greifen, zeigt folgende Tabelle: 

Bundesland Deckungssumme der
Hundehaftpflichtversicherung
Berlin Personen- und Sachschäden:
Versicherungssumme von mind. 1 Mio. €
Hamburg Personen-, Sach- und Vermögensschäden:
Versicherungssumme von mind. 1 Mio. €
Niedersachsen Personenschäden: Versicherungssumme
von mind. 500.000 €,
Sachschäden: Versicherungssumme
von mind. 250.000 €
Sachsen-Anhalt Personen- und Sachschäden: Versicherungssumme
von mind. 1 Mio. €,
Vermögensschäden: Versicherungssumme
von mind. 50.000 €
Schleswig-Holstein Personenschäden: Mind. 500.000 €,
Sachschäden: Mind. 250.000 €
Thüringen Personenschäden: Mind. 500.000 €,
Sach- und Vermögensschäden: Mind. 250.000 €

Bundesländer mit eingeschränkter Pflicht zur Haftpflichtversicherung für den Hund

In den meisten Bundesländern müssen nicht alle Hunde grundsätzlich haftpflichtversichert werden. Hier richtet sich die Versicherungspflicht nach der zugehörigen Rasse und anderen spezifischen Merkmalen. Einige Rassen werden als gefährliche Hunde oder gar als Kampfhunde eingestuft. In der Regel werden solche Hunderassen auch Listenhunde genannt. 

Bundesland Für wen ist die Hundehaftpflicht verpflichtend?
Baden-Württemberg Listenhunde
Bayern Listenhunde
Brandenburg Listenhunde sowie als
gefährlich eingestufte Hunde
Bremen Tiere, die aufgrund ihrer Rasse oder
ihres Verhaltens als gefährlich
eingestuft werden
Hessen Tiere, die aufgrund ihrer Rasse oder
ihres Verhaltens als gefährlich
eingestuft werden
Nordrhein-Westfalen Tiere, die aufgrund ihrer Rasse oder ihres
Verhaltens als gefährlich eingestuft
werden sowie Hunde mit einer
Widerristhöhe von mind. 40 cm und
Hunde, die mehr als 20 kg wiegen
Rheinland-Pfalz Tiere die aufgrund ihrer Rasse oder
ihres Verhaltens als
gefährlich eingestuft werden
Saarland Tiere die aufgrund ihrer Rasse
oder ihres Verhaltens als
gefährlich eingestuft werden
Sachsen Listenhunde sowie als gefährlich
eingestufte Hunde
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Gut zu wissen: Welche Hunde als gefährlich eingestuft werden, bestimmt jedes Bundesland für sich. In der Regel handelt es sich um Hunderassen, die durch häufiges aggressives Verhalten auffallen. Diese Hunde haben ein höheres Risiko, Menschen oder andere Tiere zu verletzen. Zu solchen Kampf- oder Listenhunden gehören unter anderem: American Staffordshire, Terrier, Bandog, Pit Bull, Mastiff, Mastín Español und Rottweiler. Eine weitere Besonderheit von gefährlichen Hunden ist, dass für sie in den meisten Bundesländern eine Leinenpflicht und zusätzlich eine Pflicht zum Tragen eines Maulkorbs besteht. Eine Genehmigungs- oder Versicherungspflicht besteht jedoch auch für Tiere, die zwar keiner gefährlichen Rasse angehören, jedoch durch ihre Sozialisierung ein aggressives Verhalten adaptiert haben, oder eine bestimmte Größe oder ein bestimmtes Gewicht überschreiten. 

Bundesländer, in denen die Haftpflicht für Hunde keine Pflicht ist

Mecklenburg-Vorpommern ist in Deutschland das einzige Bundesland, in dem Hundehalterinnen und Hundehalter unabhängig von Rasse und Verhalten keine Hundehaftpflichtversicherung für Ihren Hund benötigen. Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer mit Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern können also frei entscheiden, ob sie eine Versicherung für Ihren Vierbeiner abschließen möchten.

Warum ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde sinnvoll?

Ein Hund spielt mit einem Ast an einem See.

Der Abschluss einer Hundehaftpflicht ist grundsätzlich für alle Hundehalterinnen und Hundehalter sinnvoll, auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Ein wichtiger Grund dafür ist, dass Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer für die Schäden aufkommen müssen, die ihr Hund an Dritten verursacht

Hunde sind aktive und freudige Tiere, das heißt: Gerade beim Toben und Spielen kann es zu Missgeschicken kommen, die einen Unfall oder Schaden verursachen könnten. Daher sollten nicht nur als aggressiv eingestufte Hunde wie Listenhunde versichert werden. Die petolo Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie umfassend vor den wichtigsten Gefahren im Alltag Ihres Hundes.

Die Tarifübersicht für Hundehaftpflichtversicherung von petolo.

Rundum-Versicherungsschutz mit der petolo Hundehaftpflichtversicherung 

Ein Hund wird von seiner Familie umarmt.

Mit der petolo Hundehaftpflichtversicherung können Hundehalterinnen und Hundehalter ihren Vierbeiner vorausschauend absichern und müssen so keine Angst vor Unfällen oder Missgeschicken haben. Der Versicherungsschutz von petolo sichert Sie und Ihren Liebling zuverlässig vor großen finanziellen Risiken ab. Profitieren Sie bei petolo nicht nur von einer hohen Deckungssumme, sondern auch von einem breitgefächerten Versicherungsschutz.

Ihre Vorteile mit der petolo Hundehaftpflichtversicherung:

  • 50 Mio. € Versicherungssumme: pauschal für Sach-, Personen- & Vermögensschäden
  • Schutz bei Mietsachschäden & Flurschäden: an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen
  • Schutz bei Deckschäden (gewollt & ungewollt): durch Deckakt des versicherten Hundes
  • Absicherung bei hundesportlichen Veranstaltungen: private Freizeitaktivitäten, Hundeschule, (Schlitten-)Rennen
  • Versicherungsschutz bei privater Nutzung für Therapiezwecke: als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund