Hundehaltung in Mietwohnungen: Das sind die Rahmenbedingungen
Als treue Begleiter sind Hunde für viele Menschen ein wichtiger Teil ihres Lebens. Doch gerade in Mietwohnungen können spezifische Regelungen und Vereinbarungen die Hundehaltung beeinflussen. Hier erhalten Sie alle Infos rund um das Zusammenleben von Mensch und Haustier in Mietwohnungen.
Inhaltsverzeichnis
💡 Das Wichtigste zu Hunden in Mietwohnungen in Kürze
- Rechtliche Grundlagen: Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2013 ist die Haltung von Hunden in Mietwohnungen grundsätzlich nicht verboten. Es sollte sich jedoch über die konkreten Bestimmungen im jeweiligen Mietvertrag informiert werden, da Vermietende der Hundehaltung zustimmen müssen.
- Ausnahmen: Vermieterinnen und Vermieter müssen der Hundehaltung in der Wohnung zustimmen, sofern das Tier aus medizinischen Gründen gehalten wird. Beispielsweise, wenn Mieterinnen bzw. Mieter auf einen Assistenz- oder Therapiehund angewiesen sind.
- Verstoß: Für Mieterinnen und Mieter, die gegen ein mögliches Verbot der Vermietenden verstoßen und dennoch einen Hund in der Wohnung halten, drohen Konsequenzen. Dazu können Schadenersatzforderungen oder die Kündigung des Mietvertrages zählen.
- Hundehaftpflichtversicherung von petolo: Mit der Hundehaftpflicht von petolo können Schäden, die der Vierbeiner verursacht, abgesichert werden. Darunter fallen auch Personenschäden oder Mietsachschäden.
Mietrecht: Hundehaltung in Mietwohnungen
Sie möchten mit Ihrem Vierbeiner in eine neue Mietwohnung umziehen? Oder Sie sind bereits Mieterin oder Mieter und möchten sich einen Hund anschaffen? Dann stehen Sie wie viele Hundehalterinnen und Hundehalter womöglich vor der Frage, ob die Hundehaltung in Mietwohnungen überhaupt erlaubt ist.
Das Mietrecht umfasst bezüglich des Haltens von Hunden in einer Mietwohnung verschiedene Aspekte, die zur Beantwortung der Frage berücksichtigt werden sollten. Dazu zählen Klauseln im Mietvertrag, die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters sowie Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH).
Dürfen Vermieter Hunde in der Mietwohnung verbieten?
Grundsätzlich haben Vermietende nicht das Recht, ein Verbot gegen Haustiere wie Hunde in der Mietwohnung auszusprechen. Bestimmte Regelungen zur Hundehaltung im Mietvertrag können jedoch erfordern, dass beispielsweise für das Halten von sog. Listenhunden eine spezielle Erlaubnis notwendig ist. Vermieterinnen und Vermieter müssen ihre eigenen Interessen und die Interessen der Mietenden abwägen und treffen so eine Entscheidung über die Hundehaltung in der Mietwohnung.
Mieterinnen und Mieter, die einen Hund in einer Mietwohnung halten möchten, sollten den Mietvertrag also vorab sorgfältig prüfen und gegebenenfalls mit der Vermieterin bzw. dem Vermieter sprechen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Unter Umständen erlaubt die Vermieterin bzw. der Vermieter die Hundehaltung zu bestimmten Bedingungen. Z. B. durch die Zahlung einer zusätzlichen Kaution oder wenn der Hund eine bestimmte Größe nicht überschreitet.
Die Erlaubnis zur Tierhaltung in der Wohnung gilt jedoch nicht für immer: In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Vermietende die Erlaubnis zur Hundehaltung in der Mietwohnung nachträglich entziehen. Dies kann passieren, wenn das Tier bei den anderen Mietparteien durch sein lautes Bellen wiederholte Ruhestörungen verursacht oder die Nachbarn gefährdet oder sogar verletzt.
Welche Regelungen gelten für Listenhunde in Mietwohnungen?
Die Haltung von Listenhunden bzw. Kampfhunden kann laut Mietrecht im Mietvertrag explizit verboten werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Vermietende ihre Fürsorgepflicht gegenüber anderen Hausbewohnerinnen und Hausbewohnern gefährdet sehen. Welche Hunderassen als Listenhunde gelten, kann von Bundesland zu Bundesland variieren. In den meisten Bundesländern werden unter anderem die folgenden Hunderassen als Listenhunde eingestuft:
- American Staffordshire Terrier
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso
- Mastin Espanol
- Pitbull Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa Inu
Gibt es Ausnahmen für die Hundehaltung in Mietwohnungen?
Obwohl Vermietende im Einzelfall abwägen dürfen, ob ein Hund in der Mietwohnung gestattet ist, gilt bei medizinischem Bedarf des Mietenden eine Ausnahme. Wenn Mieterinnen oder Mieter einen Assistenzhund oder einen Therapiehund benötigen, der sie aufgrund einer Behinderung oder einer Erkrankung im Alltag unterstützt, dürfen Vermietende Hunde in der Wohnung nicht verbieten.
Was gilt bei einem Verstoß?
Wenn Vermieterinnen bzw. Vermieter keine Erlaubnis für die Hundehaltung in einer Mietwohnung ausgesprochen haben und Mietende dennoch einen Hund halten, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Die genauen Folgen hängen von den geltenden Gesetzen, dem Mietvertrag und den Umständen des Verstoßes ab. Mögliche Konsequenzen bei unrechtmäßiger Tierhaltung in Mietwohnungen können sein:
- Abmahnung der Mieterin oder des Mieters
- Aufforderung, das Tier innerhalb einer bestimmten Frist zu entfernen
- Klage des Vermietenden auf Unterlassung
- Schadenersatzforderungen bei Mietsachschäden
- Kündigung des Mietvertrags
Worauf sollte man bei der Hundehaltung in Mietwohnungen achten?
Bei der Hundehaltung in Mietwohnungen gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, um Konflikte zu vermeiden und ein harmonisches Zusammenleben von Mieterinnen und Mietern, Hund und Nachbarn zu gewährleisten. Nach einer offenen Kommunikation mit der Vermieterin bzw. dem Vermieter und dem Einverständnis, dass der Hund in der Mietwohnung gehalten werden darf, sollten folgende Aspekte beachtet werden:
- Artgerechte Tierhaltung: Die individuellen Bedürfnisse des Hundes sollten immer erfüllt werden, insbesondere innerhalb begrenzter Räumlichkeiten in einer Mietwohnung. Dazu gehören ausreichend Bewegungsmöglichkeiten, geistige Beschäftigung und eine an die Bedürfnisse der jeweiligen Hunderasse angepasste Umgebung. Dabei gilt: Je größer der Hund, desto größer sollte die Mietwohnung sein.
- Rücksichtnahme auf Nachbarn: Halten Sie Ihren Hund unter Kontrolle, insbesondere in gemeinschaftlichen Bereichen. Je nach Hausordnung oder Gesetzgebung des Bundeslandes kann für gemeinsam genutzte Bereiche des Mietshauses eine Leinenpflicht für den Hund gelten.
- Hygiene und Sauberkeit: Achten Sie darauf, dass Sie die Wohnung und die Gemeinschaftsbereiche sauber halten, insbesondere in Bezug auf Hundehaare, Kot und eventuelle Verschmutzungen im Treppenhaus oder im Garten.
- Notfallplanung: Haben Sie einen Notfallplan für Ihren Hund, falls Sie einmal nicht in der Lage sind, sich um ihn zu kümmern. Informieren Sie gegebenenfalls Ihre Vermieterin bzw. Ihren Vermieter oder Nachbarn über eine Notfallkontaktperson für Ihren Hund.
Hundehaltung in der Mietwohnung: Was tun bei Mietsachschäden?
In Mietwohnungen kann es vorkommen, dass Hunde Schäden an der gemieteten Wohnungseinrichtung oder anderen Mietsachen verursachen. Wenn der Hund z. B. den Einbauschrank zerkratzt oder den Teppichboden beschädigt, haften Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer und müssen für die Reparatur oder den Ersatz der Gegenstände aufkommen.
Um finanzielle Belastungen durch solche Schäden abzumildern, ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung sinnvoll. Je nach Anbieter und Leistungen übernimmt diese Versicherung die Kosten für Schäden, die Ihr Hund bei Dritten verursacht, sei es in der Mietwohnung oder auch außerhalb. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Ratgeber Mietsachschäden in der Hundehaftpflichtversicherung.
Können Vermieter eine Versicherung gegen Mietsachschäden verlangen?
Vermieterinnen und Vermieter haben normalerweise nicht das Recht, Mieterinnen oder Mietern vorzuschreiben, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, die auch Mietsachschäden abdeckt. Wenn sich der Hund jedoch frei auf dem Grundstück bewegen darf, können Vermietende eine solche Versicherung für den Vierbeiner verlangen.
Hundehaftpflichtversicherung von petolo
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Fazit: Voraussetzungen, um Hunde in der Mietwohnung halten zu dürfen
Ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Haustier und Rücksichtnahme auf die Belange der Mitbewohnerinnen und Mitbewohner sind von Bedeutung, wenn es um die Frage geht, ob ein Hund in einer Mietwohnung gehalten werden darf. Lärm, Geruch, Größe und Rasse des Hundes sowie das Wohlergehen der Hausgemeinschaft sind Punkte, die Vermietende bei der Frage berücksichtigen, ob sie die Hundehaltung in der Mietwohnung erlauben oder nicht.
Stimmt die Mieterin oder der Mieter der Hundehaltung zu, sollten potenzielle Gefahren für andere Mietparteien minimiert werden, sei es durch eine gute Hundeerziehung oder entsprechende Sicherheitsmaßnahmen, wie eine Leinenpflicht im Hausflur oder Garten. Hundehalterinnen und Hundehalter, die in einer gemieteten Wohnung leben, sollten zudem über den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung nachdenken. Diese bietet nicht nur Schutz im Falle von Schäden, die durch den Hund verursacht werden, sondern kann auch das Vertrauen der Vermietenden stärken und ein friedliches Zusammenleben in der Mietwohnung fördern.
Quellenangaben: