Zwei Dackel spielen ausgelassen im Park.

Ist eine Hundehaftpflicht Pflicht? Alle Regelungen nach Bundesland

Beim Toben oder Spazieren mit Hunden kann es schnell zu Missgeschicken kommen, bei denen Dritte zu Schaden kommen. Um im Ernstfall finanziell abgesichert zu sein, ist eine Hundehaftpflichtversicherung sinnvoll. Doch ist sie in Deutschland auch Pflicht? Wir geben einen Überblick über die Regelungen.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste über die Pflicht zur Hundehaftpflicht auf einen Blick

  • Versicherung: Eine Hundehaftpflicht schützt Hundehalterinnen und Hundehalter vor Schäden, die ihr Hund gegenüber Dritten verursacht. Dazu zählen unter anderem Sachschäden und Personenschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden.
  • Gesetzeslage: In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung bei der Pflicht zur Haftpflichtversicherung für Ihren Hund. Ob es Pflicht ist, den Hund zu versichern, entscheiden die einzelnen Bundesländer unabhängig voneinander.
  • Listenhunde: Für Listenhunde und Hunde, die ein aggressives Verhalten adaptiert haben, besteht eine deutschlandweite Pflicht zur Hundehaftpflicht, mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern.
  • Hundehaftpflichttarife von petolo: Unsere Hundehaftpflichttarife sichern Sie und Ihren Vierbeiner gegen die wichtigsten Risiken im Alltag ab und bieten Ihnen einen Rundum-Schutz. Hierzu zählen unter anderem Personenschäden, Sachschäden und Deckschäden.

Ist die Hundehaftpflicht in Deutschland Pflicht?

Ein Hund wird an der Leine durch einen Park geführt.

Nein, eine Hundehaftpflichtversicherung ist in Deutschland nicht flächendeckend verpflichtend. Ob eine Pflicht besteht, entscheidet jedes Bundesland selbst. In einigen Ländern gilt die Versicherungspflicht für alle Hunde, in anderen nur für bestimmte Rassen oder große Hunde.

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Welche Hunde als gefährlich gelten und somit zu den Listenhunden gehören, legt jedes Bundesland selbst fest. Meist betrifft es Rassen mit auffällig aggressivem Verhalten wie American Staffordshire Terrier, Pit Bull, Rottweiler, Mastiff oder Bandog. Für sie gelten neben der Versicherungspflicht auch häufig eine Leinenpflicht sowie eine Maulkorbpflicht. Auch Hunde, die durch ihre Sozialisierung aggressives Verhalten zeigen oder eine bestimmte Größe oder ein bestimmtes Gewicht überschreiten, können unabhängig von ihrer Rasse als gefährlich eingestuft werden. Oft wird in diesem Zusammenhang auch der Begriff „Kampfhunde“ verwendet – dieser ist jedoch umstritten und wird zunehmend durch neutralere Begriffe wie „gefährliche Hunde“ ersetzt.

In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht?

Aktuell besteht in sieben Bundesländern eine generelle Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung. In acht weiteren gilt die Versicherungspflicht nur für bestimmte Hunderassen oder als gefährlich eingestufte Hunde. In einem Bundesland ist der Abschluss bislang freiwillig. Die Übersicht zeigt, was wo gilt.

Allgemeine Pflicht
zur Haftpflicht für Hunde
Versicherungspflicht
für bestimmte Hunde
Keine Pflicht
zur Haftpflicht für Hunde
Berlin Baden-Württemberg Mecklenburg-Vorpommern
Bremen Bayern
Hamburg Brandenburg
Niedersachen Hessen
Sachsen-Anhalt Nordrhein-Westfalen
Schleswig-Holstein Rheinland-Pfalz
Thüringen Saarland
Sachsen
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Seit 2025 gilt in Bremen eine generelle Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung – unabhängig von Rasse oder Größe des Hundes. Zusätzlich wird ab dem 1. Juli 2026 der Hundeführerschein verpflichtend eingeführt. Wer einen Hund halten möchte, muss dann den Nachweis einer entsprechenden Sachkunde erbringen.

Bundesländer mit Pflicht zur Haftpflichtversicherung für den Hund

In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und Bremen ist es Pflicht, den Hund zu versichern. Zu welchen Konditionen die Hundehaftpflicht abgeschlossen werden muss, variiert allerdings auch hier von Bundesland zu Bundesland. Welche Regelungen in diesen Bundesländern greifen, zeigt folgende Tabelle:

Bundesland Deckungssumme der
Hundehaftpflichtversicherung
Berlin Personen- und Sachschäden:
Versicherungssumme von mind. 1 Mio. €
Hamburg Personen-, Sach- und Vermögensschäden:
Versicherungssumme von mind. 1 Mio. €
Niedersachsen Personenschäden: Versicherungssumme
von mind. 500.000 €,
Sachschäden: Versicherungssumme
von mind. 250.000 €
Sachsen-Anhalt Personen- und Sachschäden: Versicherungssumme
von mind. 1 Mio. €,
Vermögensschäden: Versicherungssumme
von mind. 50.000 €
Schleswig-Holstein Personenschäden: Mind. 500.000 €,
Sachschäden: Mind. 250.000 €
Thüringen Personenschäden: Mind. 500.000 €,
Sach- und Vermögensschäden: Mind. 250.000 €
Bremen Personenschäden: Mind. 500.000 €,
Sach- und Vermögensschäden: Mind. 250.000 €
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Bei Reisen mit Hund verlangen viele Länder den Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung. Auch innerhalb Deutschlands verlangen manche Unterkunftsanbieter eine Hundehaftpflichtversicherung zum Schutz vor Mietsachschäden. Ebenso ist beim Fliegen mit Hund eine Hundehaftpflicht häufig Voraussetzung, da viele Airlines den Transport nur mit entsprechendem Nachweis erlauben. Die über petolo erhältliche Hundehaftpflicht bietet bereits ab dem ersten Tag finanziellen Schutz für Sie und Ihren Vierbeiner.

Bundesländer mit eingeschränkter Pflicht zur Haftpflichtversicherung für den Hund

In Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Saarland, Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen-Anhalt besteht eine eingeschränkte Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung. Hier müssen Hundehalterinnen und Hundehalter ihren Hund nur dann versichern, wenn das Tier als gefährlich gilt oder zu einer bestimmten Rasse gehört – etwa zu den sogenannten Listenhunden. Die Tabelle zeigt, welche Regelungen in den einzelnen Bundesländern gelten:

Bundesland Für wen ist die Hundehaftpflicht verpflichtend?
Baden-Württemberg Listenhunde sowie als
gefährlich eingestufte Hunde
Bayern Listenhunde sowie als
gefährlich eingestufte Hunde
Brandenburg Listenhunde sowie als
gefährlich eingestufte Hunde
Hessen Tiere, die aufgrund ihrer Rasse oder
ihres Verhaltens als gefährlich
eingestuft werden
Nordrhein-Westfalen Tiere, die aufgrund ihrer Rasse oder
ihres Verhaltens als gefährlich
eingestuft werden sowie
Hunde mit einer Widerristhöhe
von mind. 40 cm und
Hunde, die mehr als 20 kg wiegen
Personenschäden: Mind. 500.000 €,
Sachschäden: Mind. 250.000 €
Rheinland-Pfalz Tiere, die aufgrund ihrer Rasse oder
ihres Verhaltens als gefährlich
eingestuft werden
Personenschäden: Mind. 500.000 €,
Sachschäden: Mind. 250.000 €
Saarland Tiere, die aufgrund ihrer Rasse oder
ihres Verhaltens als gefährlich
eingestuft werden
Personen- und Sachschäden: Versicherungssumme
von mind. 1 Mio. €,
Sachschäden: Versicherungssumme von mind. 500.000 €
Sachsen Listenhunde sowie als
gefährlich eingestufte Hunde
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Wenn Sie mit Ihrem Hund in ein anderes Bundesland umziehen, sollten Sie die dort geltenden Vorschriften zur Hundehaftpflichtversicherung unbedingt prüfen. Je nach Region kann die Versicherungspflicht innerhalb von 1 bis 3 Monaten nach dem Umzug greifen.

Bundesländer, in denen die Haftpflicht für Hunde keine Pflicht ist

Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland in Deutschland, in dem keine Pflicht zur Hundehaftpflicht besteht – weder für Listenhunde noch für andere Hunderassen. Hundehalterinnen und Hundehalter entscheiden hier freiwillig, ob sie eine Versicherung für ihren Hund abschließen möchten.

Ab wann braucht man eine Hundehaftpflicht?

Je nach Bundesland gilt die Hundehaftpflichtversicherung entweder sofort ab Beginn der Hundehaltung oder ab einem bestimmten Alter des Tieres. Die folgende Übersicht zeigt, ab wann man eine Hundehaftpflicht braucht:

Bundesland Zeitpunkt der Versicherungspflicht
Baden-Württemberg Pflicht nur für gefährliche Hunde –
ab sechs Monaten nach der Geburt
Bayern Pflicht nur für gefährliche Hunde –
Zeitpunkt nicht eindeutig geregelt
Berlin Pflicht für alle Hunde –
ab Beginn der Haltung
Brandenburg Pflicht nur für gefährliche Hunde –
ab Beginn der Haltung
Bremen Pflicht für alle Hunde –
ab Beginn der Haltung
Hamburg Pflicht für alle Hunde –
ab Beginn der Haltung
Hessen Pflicht nur für gefährliche Hunde –
ab Beginn der Haltung
Niedersachsen Pflicht nur für gefährliche Hunde –
ab sechs Monaten nach der Geburt
Nordrhein-Westfalen Pflicht nur für gefährliche Hunde –
ab Beginn der Haltung
Rheinland-Pfalz Pflicht nur für gefährliche Hunde –
ab Beginn der Haltung
Saarland Pflicht nur für gefährliche Hunde –
ab Beginn der Haltung
Sachsen Pflicht nur für gefährliche Hunde –
ab Beginn der Haltung
Sachsen-Anhalt Pflicht für alle Hunde –
spätestens 3 Monate nach der Geburt
Schleswig-Holstein Pflicht nur für gefährliche Hunde –
ab Beginn der Haltung
Thüringen Pflicht für alle Hunde –
ab Beginn der Haltung

Warum ist eine Haftpflichtversicherung für alle Hunde sinnvoll

Der Abschluss einer Hundehaftpflicht ist grundsätzlich für alle Hundehalterinnen und Hundehalter sinnvoll, auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Ein wichtiger Grund dafür ist, dass Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer für die Schäden aufkommen müssen, die ihr Hund an Dritten verursacht.

Die petolo Hundehaftpflichttarife im Überblick

Fazit: Hundehaftpflicht – Pflicht oder freiwillig?

Ein Hund wird von seiner Familie umarmt.

In Deutschland gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung zur Pflicht der Hundehaftpflicht. Ob und für welche Hunde eine Pflicht besteht, entscheiden die einzelnen Bundesländer. In manchen gilt sie für alle Hunde, in anderen nur für große Hunde oder bestimmte Rassen wie American Staffordshire Terrier und in Mecklenburg-Vorpommern ist die Hundehaftpflicht derzeit nicht verpflichtend.

Unabhängig von der gesetzlichen Pflicht ist eine Hundehaftpflichtversicherung grundsätzlich für alle Hundehalterinnen und Hundehalter sinnvoll. Denn bereits kleine Zwischenfälle können hohe Kosten verursachen – sei es durch Personenschäden oder beschädigtes Eigentum. Die Hundehaftpflichttarife von petolo bieten zuverlässigen Schutz ab dem ersten Tag und lassen sich flexibel auf Ihre Bedürfnisse und die Ihres Vierbeiners abstimmen.

Quellenangabe:

Hundehaftpflicht

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