
Ist eine Hundehaftpflicht Pflicht? Alle Regelungen nach Bundesland
Beim Toben oder Spazieren mit Hunden kann es schnell zu Missgeschicken kommen, bei denen Dritte zu Schaden kommen. Um im Ernstfall finanziell abgesichert zu sein, ist eine Hundehaftpflichtversicherung sinnvoll. Doch ist sie in Deutschland auch Pflicht? Wir geben einen Überblick über die Regelungen.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste über die Pflicht zur Hundehaftpflicht auf einen Blick
- Versicherung: Eine Hundehaftpflicht schützt Hundehalterinnen und Hundehalter vor Schäden, die ihr Hund gegenüber Dritten verursacht. Dazu zählen unter anderem Sachschäden und Personenschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden.
- Gesetzeslage: In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung bei der Pflicht zur Haftpflichtversicherung für Ihren Hund. Ob es Pflicht ist, den Hund zu versichern, entscheiden die einzelnen Bundesländer unabhängig voneinander.
- Listenhunde: Für Listenhunde und Hunde, die ein aggressives Verhalten adaptiert haben, besteht eine deutschlandweite Pflicht zur Hundehaftpflicht, mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern.
- Hundehaftpflichttarife von petolo: Unsere Hundehaftpflichttarife sichern Sie und Ihren Vierbeiner gegen die wichtigsten Risiken im Alltag ab und bieten Ihnen einen Rundum-Schutz. Hierzu zählen unter anderem Personenschäden, Sachschäden und Deckschäden.
Ist die Hundehaftpflicht in Deutschland Pflicht?

Nein, eine Hundehaftpflichtversicherung ist in Deutschland nicht flächendeckend verpflichtend. Ob eine Pflicht besteht, entscheidet jedes Bundesland selbst. In einigen Ländern gilt die Versicherungspflicht für alle Hunde, in anderen nur für bestimmte Rassen oder große Hunde.
In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
Aktuell besteht in sieben Bundesländern eine generelle Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung. In acht weiteren gilt die Versicherungspflicht nur für bestimmte Hunderassen oder als gefährlich eingestufte Hunde. In einem Bundesland ist der Abschluss bislang freiwillig. Die Übersicht zeigt, was wo gilt.
Allgemeine Pflicht zur Haftpflicht für Hunde |
Versicherungspflicht für bestimmte Hunde |
Keine Pflicht zur Haftpflicht für Hunde |
---|---|---|
Berlin | Baden-Württemberg | Mecklenburg-Vorpommern |
Bremen | Bayern | |
Hamburg | Brandenburg | |
Niedersachen | Hessen | |
Sachsen-Anhalt | Nordrhein-Westfalen | |
Schleswig-Holstein | Rheinland-Pfalz | |
Thüringen | Saarland | |
Sachsen |
Bundesländer mit Pflicht zur Haftpflichtversicherung für den Hund
In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und Bremen ist es Pflicht, den Hund zu versichern. Zu welchen Konditionen die Hundehaftpflicht abgeschlossen werden muss, variiert allerdings auch hier von Bundesland zu Bundesland. Welche Regelungen in diesen Bundesländern greifen, zeigt folgende Tabelle:
Bundesland | Deckungssumme der Hundehaftpflichtversicherung |
---|---|
Berlin | Personen- und Sachschäden: Versicherungssumme von mind. 1 Mio. € |
Hamburg | Personen-, Sach- und Vermögensschäden: Versicherungssumme von mind. 1 Mio. € |
Niedersachsen | Personenschäden: Versicherungssumme von mind. 500.000 €, Sachschäden: Versicherungssumme von mind. 250.000 € |
Sachsen-Anhalt | Personen- und Sachschäden: Versicherungssumme von mind. 1 Mio. €, Vermögensschäden: Versicherungssumme von mind. 50.000 € |
Schleswig-Holstein | Personenschäden: Mind. 500.000 €, Sachschäden: Mind. 250.000 € |
Thüringen | Personenschäden: Mind. 500.000 €, Sach- und Vermögensschäden: Mind. 250.000 € |
Bremen | Personenschäden: Mind. 500.000 €, Sach- und Vermögensschäden: Mind. 250.000 € |
Bundesländer mit eingeschränkter Pflicht zur Haftpflichtversicherung für den Hund
In Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Saarland, Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen-Anhalt besteht eine eingeschränkte Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung. Hier müssen Hundehalterinnen und Hundehalter ihren Hund nur dann versichern, wenn das Tier als gefährlich gilt oder zu einer bestimmten Rasse gehört – etwa zu den sogenannten Listenhunden. Die Tabelle zeigt, welche Regelungen in den einzelnen Bundesländern gelten:
Bundesland | Für wen ist die Hundehaftpflicht verpflichtend? |
---|---|
Baden-Württemberg | Listenhunde sowie als gefährlich eingestufte Hunde |
Bayern | Listenhunde sowie als gefährlich eingestufte Hunde |
Brandenburg | Listenhunde sowie als gefährlich eingestufte Hunde |
Hessen | Tiere, die aufgrund ihrer Rasse oder ihres Verhaltens als gefährlich eingestuft werden |
Nordrhein-Westfalen | Tiere, die aufgrund ihrer Rasse oder ihres Verhaltens als gefährlich eingestuft werden sowie Hunde mit einer Widerristhöhe von mind. 40 cm und Hunde, die mehr als 20 kg wiegen Personenschäden: Mind. 500.000 €, Sachschäden: Mind. 250.000 € |
Rheinland-Pfalz | Tiere, die aufgrund ihrer Rasse oder ihres Verhaltens als gefährlich eingestuft werden Personenschäden: Mind. 500.000 €, Sachschäden: Mind. 250.000 € |
Saarland | Tiere, die aufgrund ihrer Rasse oder ihres Verhaltens als gefährlich eingestuft werden Personen- und Sachschäden: Versicherungssumme von mind. 1 Mio. €, Sachschäden: Versicherungssumme von mind. 500.000 € |
Sachsen | Listenhunde sowie als gefährlich eingestufte Hunde |
Bundesländer, in denen die Haftpflicht für Hunde keine Pflicht ist
Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland in Deutschland, in dem keine Pflicht zur Hundehaftpflicht besteht – weder für Listenhunde noch für andere Hunderassen. Hundehalterinnen und Hundehalter entscheiden hier freiwillig, ob sie eine Versicherung für ihren Hund abschließen möchten.
Ab wann braucht man eine Hundehaftpflicht?
Je nach Bundesland gilt die Hundehaftpflichtversicherung entweder sofort ab Beginn der Hundehaltung oder ab einem bestimmten Alter des Tieres. Die folgende Übersicht zeigt, ab wann man eine Hundehaftpflicht braucht:
Bundesland | Zeitpunkt der Versicherungspflicht |
---|---|
Baden-Württemberg | Pflicht nur für gefährliche Hunde – ab sechs Monaten nach der Geburt |
Bayern | Pflicht nur für gefährliche Hunde – Zeitpunkt nicht eindeutig geregelt |
Berlin | Pflicht für alle Hunde – ab Beginn der Haltung |
Brandenburg | Pflicht nur für gefährliche Hunde – ab Beginn der Haltung |
Bremen | Pflicht für alle Hunde – ab Beginn der Haltung |
Hamburg | Pflicht für alle Hunde – ab Beginn der Haltung |
Hessen | Pflicht nur für gefährliche Hunde – ab Beginn der Haltung |
Niedersachsen | Pflicht nur für gefährliche Hunde – ab sechs Monaten nach der Geburt |
Nordrhein-Westfalen | Pflicht nur für gefährliche Hunde – ab Beginn der Haltung |
Rheinland-Pfalz | Pflicht nur für gefährliche Hunde – ab Beginn der Haltung |
Saarland | Pflicht nur für gefährliche Hunde – ab Beginn der Haltung |
Sachsen | Pflicht nur für gefährliche Hunde – ab Beginn der Haltung |
Sachsen-Anhalt | Pflicht für alle Hunde – spätestens 3 Monate nach der Geburt |
Schleswig-Holstein | Pflicht nur für gefährliche Hunde – ab Beginn der Haltung |
Thüringen | Pflicht für alle Hunde – ab Beginn der Haltung |
Warum ist eine Haftpflichtversicherung für alle Hunde sinnvoll
Der Abschluss einer Hundehaftpflicht ist grundsätzlich für alle Hundehalterinnen und Hundehalter sinnvoll, auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Ein wichtiger Grund dafür ist, dass Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer für die Schäden aufkommen müssen, die ihr Hund an Dritten verursacht.
Mit den petolo Hundehaftpflichttarifen können Hundehalterinnen und Hundehalter ihren Vierbeiner vorausschauend absichern und müssen so keine Angst vor Unfällen oder Missgeschicken haben. Der Hundehaftpflichtschutz von petolo sichert Sie und Ihren Liebling zuverlässig vor großen finanziellen Risiken ab. Profitieren Sie bei petolo nicht nur von einer hohen Deckungssumme, sondern auch von einem breitgefächerten Versicherungsschutz. Ihre Vorteile mit den petolo Hundehaftpflichttarifen:
- 50 Mio. € Versicherungssumme: pauschal für Sach-, Personen- & Vermögensschäden
- Schutz bei Mietsachschäden & Flurschäden: an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen
- Schutz bei Deckschäden (gewollt & ungewollt): durch Deckakt des versicherten Hundes
- Absicherung bei hundesportlichen Veranstaltungen: private Freizeitaktivitäten, Hundeschule, (Schlitten-)Rennen
- Versicherungsschutz bei privater Nutzung für Therapiezwecke: als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhunde

Fazit: Hundehaftpflicht – Pflicht oder freiwillig?

In Deutschland gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung zur Pflicht der Hundehaftpflicht. Ob und für welche Hunde eine Pflicht besteht, entscheiden die einzelnen Bundesländer. In manchen gilt sie für alle Hunde, in anderen nur für große Hunde oder bestimmte Rassen wie American Staffordshire Terrier und in Mecklenburg-Vorpommern ist die Hundehaftpflicht derzeit nicht verpflichtend.
Unabhängig von der gesetzlichen Pflicht ist eine Hundehaftpflichtversicherung grundsätzlich für alle Hundehalterinnen und Hundehalter sinnvoll. Denn bereits kleine Zwischenfälle können hohe Kosten verursachen – sei es durch Personenschäden oder beschädigtes Eigentum. Die Hundehaftpflichttarife von petolo bieten zuverlässigen Schutz ab dem ersten Tag und lassen sich flexibel auf Ihre Bedürfnisse und die Ihres Vierbeiners abstimmen.
Quellenangabe:
- https://www.inneres.bremen.de/inneres/buerger-und-staat/hundefuehrerschein-30149#
- https://www.anwalt.org/kampfhunde/
- https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-HuHGBE2016rahmen
- https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/themen/verbraucherschutz/tiere/hundegesetz/hundegesetz-53038
- https://www.hunderegister-nds.de/faq/#question-48
- https://mi.sachsen-anhalt.de/organisation/referate/abteilung-2-oeffentliche-sicherheit-und-ordnung/referat-recht-der-gefahrenabwehr/hundegesetz/haftpflichtversicherung/?q=Hundegesetz
- https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tierschutz/Hunde/_documents/hundehaltung_privat
- https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-GefTierGTHrahmen
- https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-das-halten-von-hunden-bremhundeg-vom-24-juni-2025-286470?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d#jlr-HuGBR2025pP6
- https://im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/polizei/praevention/kampfhundeverordnung
- https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/6555183803
- https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-211875
- https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/2022-03/hinweise_fuer_die_durchfuehrung_der_hundevo_vom_5.11.2014.pdf
- https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048
- https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-LHundGRP2004rahmen
- https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-HuVSL2022pP2
- https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4280-GefHundG#p5
- https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-HuHVMV2022rahmen